Ab dem 01.01.2019 gelten neue Zahlbeträge für den Kindesunterhalt. Untenstehend können Sie die neue Düsseldorfer Tabelle herunterladen.
Bitte beachten Sie: ab 01.07.2019 gelten wiederum neue Zahlbeträge. Diese finden Sie unter diesem Link.
Weitere Informationen zum Themenkomplex Kindesunterhalt, Trennung und Scheidung finden Sie unter dem Punkt "Kompetenzen - Familienrecht".
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