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Kanzlei Kleinlein

Neue Zahlbeträge für den Kindesunterhalt ab 01.01.2019

Ab dem 01.01.2019 gelten neue Zahlbeträge für den Kindesunterhalt. Untenstehend können Sie die neue Düsseldorfer Tabelle herunterladen.

Kindesunterhalt

Bitte beachten Sie: ab 01.07.2019 gelten wiederum neue Zahlbeträge. Diese finden Sie unter diesem Link.

Weitere Informationen zum Themenkomplex Kindesunterhalt, Trennung und Scheidung finden Sie unter dem Punkt "Kompetenzen - Familienrecht".

Adresse
Anwaltskanzlei Gabriele Kleinlein
Nürnberger Straße 61
91522 Ansbach

Kontakt
Telefon 0981 96990-0
Fax 0981 96990-31
E-Mail info@kanzlei-kleinlein.de